»Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.« (Galater 6,2)
Liebe Geschwister,
als Menschen und auch als Christenmenschen sind wir aufeinander angewiesen, wir sind soziale Wesen. Als wir Kinder waren, mussten unsere Eltern für uns viele Entscheidungen treffen, sich um uns kümmern, uns versorgen.
In unserem Miteinander als Erwachsene leben wir arbeitsteilig, die eine ist Physiotherapeutin und wird dringend gebraucht. Andere verkaufen uns, was wir zum Leben brauchen, in der Bächerei, im Supermarkt oder an Kleidung. Manche verstehen sich auf Handwerke. Es wird klar, wohin der Gedanke führt: Allein wäre vieles sehr viel schwieriger. – Wenn wir älter werden, dann brauchen die meisten Unterstützung, vielleicht Pflege.
In der Gemeinde ist das nicht anders, manche sind gute Zuhörende, mitfühlende Seelsorgende, andere sind treu betend. Dritte bringen ihre Gaben in der Kinderkirche liebevoll und lebenslang prägend ein. Jemand macht Musik, die anderen dient. Jemand predigt.
Und da sind wir bei unserem Wochenspruch: Wir können die Lasten der je anderen leichter machen, wenn wir sie begleiten und entlasten. Manchmal braucht es praktische Unterstützung. Manchmal ein offenes Ohr oder Herz. – Die Grundvoraussetzung für alles dies aber ist die Liebe zu den anderen. Nur dann nämlich wollen wir für sie da sein. In den Familien ist das klar. Im Beruf braucht es schon »finanzielle Anreize«, ohne Geld würde keine Bäckerin Brote backen. – Und in der Gemeinde: Haben wir da die geschwisterliche Liebe zueinander, die uns antreibt, einander zu unterstützen? Ich denke, dass es, wenn wir von Gottes Geist die anderen aufs Herz gelegt bekommen, selbstverständlich wird, dass wir unsere Gaben einbringen.
Liebe Geschwister, die Liebe zueinander bleibt ein Geschenk, aber eines, das wir auch wollen dürfen.Dann nämlich erfüllen wir das Gesetz Christi: »Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit all deiner Kraft und deinem ganzen Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst« (Lukas 10,27)
F.W.